Studium generale
"Naturschutz und Wissenschaft. Theorie – Praxis – Wissenstransfer"
Prof. Dipl.-Ing. Klaus Werk
Zu aktuellen Begründungen und Strategien des professionellen Naturschutzes in Deutschland
Der Naturschutz steht in Deutschland vor neuen Herausforderungen. Die großen umweltpolitischen Herausforderungen zum Klimawandel und zur Sicherung der biologischen Vielfalt beeinflussen die weitere Strategie des Naturschutzes maßgeblich. Die Maßgaben zum Ressourcenschutz im Rahmen der europäischen Wasserpolitik mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie oder die Aufgaben aus der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme von derzeit über 100 ha pro Tag fordern auch vom Naturschutz effiziente Beiträge. Dabei geht es durchweg um die Bewahrung der natürlichen Ressourcen in Qualität und Quantität und unter strengen Nachhaltigkeitskriterien um eine sehr maßvolle Inanspruchnahme der öffentlichen Güter. Naturschutz ist in erster Linie Staatsaufgabe und ist dabei deutlichen gesetzlichen Regularien und hoheitlichen Maßgaben unterworfen. Naturschutzaufgaben begründen sich heute teilweise neu und sind stärker denn je querschnittsorientiert angelegt. Zur Wahrung und der deutlichen Beförderung der natürlichen Ressourcen und der biologischen Vielfalt insgesamt bekommen dabei die regulativen und anreizorientierten gesetzlichen Instrumentarien eine neue Bedeutung, um diese neuen Aufgaben entsprechend abzubilden. Die Debatte um ein neu zu bestimmendes Umweltgesetzbuch und die Kodifikation des Umweltrechts zeigt dies. Auch diese Fragestellungen werden in dem Vortrag beleuchtet werden. Die Aufgabenbestimmung im Naturschutz verlangt ein professionelles Handeln der staatlichen und kommunalen Stellen, verbunden mit der Garantie einer Fürsorge und Vorsorge einer qualitätsvollen Umwelt. Diesen auch personellen Anforderungen gilt es Herr zu werden und die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen, da anders diese zentrale Staatsaufgabe nicht zu schultern sein wird.
Dipl.-Ing. Helmut Schneider
Naturschutz in der Praxis der Eingriffsverwaltung im Spannungsfeld zwischen rechtlichen Anforderungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen
Der Umgang mit Natur und Landschaft war jahrelang "geübte Praxis" für Vorhabenträger wie die Straßenbauverwaltung. Man hatte sich mehr oder weniger arrangiert; neue europäische Normen wurden hingenommen und nach alter Tradition stoisch umgesetzt. Bis die Rechtssprechung die Vorhabenträger und die Naturschutzverwaltung aus ihrem Dämmerzustand heraus riss. Spätestens seit dem sog. Halle-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.01.2007 gehen die Uhren anders. Das Gericht fordert für Entscheidungen über die Verträglichkeit von Vorhaben das Zugrundelegen der besten wissenschaftlichen Erkenntnisse; geringste Zweifel gehen zu Lasten des Vorhabenträgers. Die Naturschützer reagieren euphorisch auf die Rechtsprechung, die Vorhabenträger reagieren mit Detailuntersuchungen zu jeder erdenklich vorkommenden Tier- und Pflanzenart. Was beide Seiten nicht machen: zukunftsorientierte Konzeptionen erstellen, die anthropogene Veränderungen zulassen, ohne dass der Naturschutz auf der Strecke bleibt; Konzepte und Strategien, die auch die "unbeteiligte" Öffentlichkeit nachvollziehen kann.
Montag, 24. November 2008, 18.15 Uhr, Hörsaal N 3 (Muschel)
Prof. Dipl.-Ing. Klaus Werk,
hat seit 2004 die Professur für Umweltrecht und Planungsinstrumente an der Fachhochschule Wiesbaden inne. Nach dem Studium der Chemie und Landschaftsarchitektur an der Universität Hannover war er längere Zeit in einem Ingenieurbüro in Norddeutschland tätig und wechselte dann nach dem Referendariat in die hessische Landesverwaltung und leitete viele Jahre die Fachabteilung im Regierungspräsidium Darmstadt, um von dort an die Hochschule zurückzukehren. Prof. Werk ist stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes Beruflicher Naturschutz und in diversen Fachausschüssen und Gremien für den Umwelt- und Naturschutz tätig.
Dipl.-Ing. Helmut Schneider,
geb. 1956, Landschaftsplaner bei der Straßenbauverwaltung Rheinland-Pfalz, Leiter der Fachgruppe Umwelt/Landespflege beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz.
Nächster Vortrag in dieser Reihe:
Prof. Dr. Eckard Rehbinder
(Professor em. für Wirtschaftsrecht, Umweltrecht und Rechtsvergleichung, Universität Frankfurt a. M.)
Verwissenschaftlichung des Naturschutzrechts und richterliche Verantwortung –
Zum Umgang der Juristen mit ökologischen Erkenntnissen
Montag, 1. Dezember 2008, 18.15 Uhr, Hörsaal N 3 (Muschel)