Prof. Dr. Andreas Roth – Vortragsexposé – Wintersemester 2008/2009

STUDIUM GENERALE: MAINZER UNIVERSITÄTSGESPRÄCHE
"WAS IST GERECHTIGKEIT?"

Prof. Dr. Andreas Roth (Mainz)

»Was damals Recht war, kann heute doch nicht Unrecht sein!«
Zur Aufhebung von NS-Urteilen durch die bundesdeutsche Justiz

Mittwoch, 21. Januar 2009, 18.15 Uhr, Hörsaal N 3 (Muschel)

Gerechtigkeit und Justiz, das scheint unmittelbar zusammenzuhängen, ist das Gericht doch der Ort, an dem Gerechtigkeit sozusagen produziert wird. Ob und unter welchen Bedingungen Gerichtsentscheidungen aber tatsächlich gerecht sind, wird zu allen Zeiten immer wieder intensiv diskutiert. Da jede Gesellschaft ihre eigenen Vorstellungen von dem hat, was gerecht und ungerecht ist, stellt sich die Frage nach der Aufhebung von so genannten Unrechtsurteilen, also von gerichtlichen Entscheidungen, die als extrem ungerecht empfunden werden. Besonders Urteile aus der NS-Zeit sind in der Bundesrepublik wiederholt Gegenstand von Verfahren und rechtspolitischen Diskussionen um ihre Aufhebung geworden. Der Vortrag möchte dieses Thema anhand einiger Beispielsfälle, vornehmlich an dem des Reichstagsbrandprozesses aus dem Jahre 1933 nachgehen, da erst vor gut einem Jahr der Generalbundesanwalt die Verurteilung van der Lubbes für aufgehoben erklärt hat.

Prof. Dr. Andreas Roth ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seine Forschungsschwerpunkte sind Familien- und Strafrechtsgeschichte sowie Familienrecht.

Nächster Vortrag in dieser Reihe:
Prof. Dr. Axel Honneth
(Prof. für Sozialphilosophie und Direktor des Instituts für Sozialforschung, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main)
Das Gewebe der Gerechtigkeit. Über die Grenzen des Prozeduralismus
Mittwoch, 11. Februar 2009, 18.15 Uhr, Hörsaal N 3 (Muschel)