Prof. Dr. Fabian Wittreck – Vortragsexposé – Sommersemester 2016

THEMENSCHWERPUNKT DES STUDIUM GENERALE
"KUNST – MACHT – MORAL"


Prof. Dr. Fabian Wittreck
(Rechtswissenschaftliche Fakultät, Westfälische Wilhelms-Universität Münster · Exzellenzcluster "Religion und Politik")

Recht als Grund und Grenze der Kunstfreiheit

Montag, 9. Mai 2016, 18:15 Uhr, Hörsaal N 1 (Muschel)

Der "Fall Böhmermann" hat mit aller Macht vor Augen geführt, dass Kunst nicht nur erfreut, erbaut oder erklärt, sondern in handfeste Konflikte mit den Rechten anderer, aber auch den Interessen der Allgemeinheit geraten kann. Dabei steht er keineswegs alleine, sondern ist buchstäblich die Spitze eines Eisbergs. Der Vortrag wird den aktuellen Fall in den Kontext weiterer Auseinandersetzungen um die rechtlichen Grenzen der Kunst stellen. Dazu erläutert er zunächst allgemein die Wirkweise des Grundrechtsschutzes im modernen Verfassungsstaat, bevor konkret der Schutz der Kunstfreiheit im deutschen wie europäischen Recht beleuchtet wird. Im Anschluss daran werden nacheinander mögliche "Gegenrechte" der Kunst erörtert sowie aufgezeigt, wie die Rechtsordnung die einzelnen Konfliktkonstellationen aufzulösen versucht. Am Ende steht die grundsätzliche Frage nach der Kommunikationsfähigkeit der gesellschaftlichen Subsysteme Kunst und Recht – und natürlich auch die Antwort auf die Eingangsfrage nach den Grenzen der Satire im Fall Böhmermann.

Fabian Wittreck, geb. 1968, ist Professor für Öffentliches Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Nach Studien der Rechtswissenschaft und der Theologie an der Universität Würzburg legte er dort 1995 und 1997 beide juristischen Staatsexamina ab und wurde 2001 zum Dr. iur. promoviert. Die Habilitation erfolgte 2005. Nach Lehrstuhlvertretungen und Lehraufträgen in Würzburg und Berlin wurde er 2007 nach Münster berufen und 2013 Direktor des dortigen Instituts für Öffentliches Recht und Politik. 2009 wurde er Mitglied des Exzellenzclusters "Religion und Politik" und zählte 2012 zu den Hauptantragstellern von dessen zweiter Förderphase. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in Rechtsphilosophie, Verfassungsrecht und -geschichte, orientalischem Kirchenrecht sowie bei Fragen des Rechts im Kontext von Religion, Literatur und Rhetorik. Er verfasste u.a. den Kommentar zu Art. 5 Abs. 3 GG (Kunstfreiheit) im Grundgesetz-Kommentar von Horst Dreier und ist seit 2009 Mitherausgeber des Jahrbuchs für direkte Demokratie. Zuletzt erschienen: Christentum und Menschenrechte – Schöpfungs- oder Lernprozeß?, Tübingen: Mohr Siebeck 2013; Geltung und Anerkennung von Recht, Baden-Baden: Nomos 2014.

Nächster Vortrag in dieser Reihe:
Prof. Dr. Wolfgang Ullrich (Autor, Kulturwissenschaftler und Berater, Leipzig und München · Professor für Kunstwissenschaft und Medientheorie, Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe, bis 2015)
Kunst betrachten, Kunst besitzen. – Über konkurrierende Formen des Umgangs mit Kunst
Montag, 23. Mai 2016, 18:15 Uhr, N 1 (Muschel)