Themenschwerpunkt »Wie fair ist Deutschland? Befunde und Perspektiven zur Geschlechtergerechtigkeit« – Konzept – Wintersemester 2018/2019

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ So heißt es lapidar in Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Doch sind Männer und Frauen in Deutschland wirklich auch faktisch gleichberechtigt? Der Absatz hat nicht ohne Grund noch einen zweiten Satz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Offenbar geht selbst das Grundgesetz davon aus, dass eine gerechte Ordnung noch nicht oder noch nicht hinreichend verwirklicht ist, zumindest immer wieder neu erarbeitet werden muss.

Sowohl um die Dimensionen und das Ausmaß von tatsächlichen oder vermeintlichen Benachteiligungen als auch um die normativen und theoretischen Grundlagen von Forderungen nach Gerechtigkeit gibt es in Wissenschaft, Politik und Gesellschaft zahlreiche Debatten: Warum verdienen Frauen in der Regel weniger als Männer? Und wie groß ist die Differenz wirklich, rechnet man alle sonstigen Unterschiede heraus? Ist das Rechtssystem in Theorie und Praxis geschlechtsblind oder bevorzugt es einseitig ein Geschlecht? Wie fair ist ein Bildungssystem, bei dem in unterschiedlichen Ausbildungsphasen unterschiedliche Kompetenzen gefördert und gefordert werden – mit möglicherweise stark selektiven Auswirkungen? Brauchen wir eine geschlechtergerechte Sprache, positive Fördermaßnahmen für unterrepräsentierte Gruppen – oder stellt dies selbst wiederum eine interessengeleitete Verzerrung dar? Wie sollten kollektive und individuelle Ansprüche gewichtet werden? Wie kann ein drittes Geschlecht berücksichtigt werden? Und schließlich: Wie groß ist die Verschiedenheit zwischen Mann und Frau wirklich, was lässt sich über biologisch-psychologische Unterschiede zwischen Frauen und Männern wissenschaftlich sagen – und was davon beruht auch auf Konstruktionen innerhalb der Wissenschaft selbst?

Den Spannungsfeldern zwischen Befunden zu biologischem und sozialem Geschlecht, zu Kategorisierungen, Repräsentationen und Herrschaftsformen und der politisch-gesellschaftlichen Lebenswirklichkeit geht die Reihe in Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten des Senats der JGU nach.