Wischmeyer, Prof. Dr. Thomas – Vortragsexposé – Wintersemester 2019/2020

Studium generale – Themenschwerpunkt
"Schöne neue Datenwelt!? Datenkompetenz und Digitalisierung"

Prof. Dr. Thomas Wischmeyer

Juniorprofessor für Öffentliches Recht und Recht der Digitalisierung, Universität Bielefeld · Mitglied der Datenethikkommission der Bundes­regierung

Der Staat der Algorithmen.
Künstliche Intelligenz als Herausforderung für Staat und Verfassung

Donnerstag, 23. Januar 2020, 18:15 Uhr, Hörsaal N 1 (Muschel)

Staatliche Stellen nutzen zunehmend "intelligente" Technik, um rechtliche Normen durchzusetzen und menschliches Verhalten zu steuern. Auf den ersten Blick spricht nichts dagegen, wenn demokratisch gesetztes Recht umfassend durchgesetzt wird. Dennoch stößt der Technikeinsatz zunehmend auf Kritik. Besonders kontrovers ist die Verwendung automatisierter Prognosesysteme im Sicherheitsrecht ("Predictive Policing"). Der Vortrag ordnet die Debatte um Predictive Policing in den weiteren Kontext der Automatisierung staatlichen Handelns ein. Er zeigt, wie die Rechtsordnung bisher auf die Fortschritte im Umgang mit künstlicher Intelligenz reagiert hat, und diskutiert, welche Pläne gegenwärtig für eine weitergehende "Algorithmenregulierung" geschmiedet werden. Am Ende steht die grundsätzliche Frage, ob und gegebenenfalls welche strukturellen Verschiebungen mit der Technisierung für das Recht verbunden sind: Kann das Projekt einer rechtlichen Einhegung der Technik überhaupt gelingen oder droht die Überwältigung der traditionellen Ordnungsmuster von Staat und Verfassung durch die Technik?

Thomas Wischmeyer, geb. 1983, ist Juniorprofessor (Tenure Track) für Öffentliches Recht und Recht der Digitalisierung an der Universität Bielefeld. Nach seinen juristischen Staatsexamina 2008 und 2010 war er zunächst Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. 2014 erfolgte die Promotion an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, wo er anschließend als Akademischer Rat tätig war. Auslandsaufenthalte führten ihn an die Yale Law School (2012), als Emile Noël und DAAD Visiting Fellow an die New York University (2016–2017) und an die Beihang-Universität in Peking (2018). Im Jahr 2017 wurde Thomas Wischmeyer an die Universität Bielefeld und 2018 in die Datenethikkommission der Bundesregierung berufen. Seine Forschungsschwerpunkte umfassen das deutsche und europäische Verfassungs- und Verwaltungsrecht, das Recht der Informationsgesellschaft und die Rechts- und Verfassungstheorie. – Weitere Informationen zur Person und ausführliche Publikationsliste: http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/wischmeyer/.